Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Stallwang

07 Jul 2025

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Passbilder für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

Passbilder für Personalausweis und Reisepass Zum Stichtag 01.05.2025 wird die...

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13 Jul 2025
10:00 -
Kellerfest FF Schönstein
FF Schönstein
Weihermühle
26 Jul 2025
Countryfest SV Wetzelsberg
SV Wetzelsberg
Wetzelsberg, Sportplatz
02 Aug 2025
JRK-Nacht

02 Aug 2025
19:00 -
Sommernachtsfest KLJB Stallwang
KLJB Stallwang
Sportplatz Stallwang
02 Aug 2025
JRK-Nacht

03 Aug 2025
14:00 - 17:00
Kaffe.Kunst.Kuchen - Open-Air-Event-Cafe Frau Schmidt
Ursula Thiel-Schmidt, Thomas Schmidt, Tel. 09964/61 19 54
Weihermühl 4 bei Schönstein

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.