Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von...

Leiter/in für die VHS-Außenstelle Stallwang gesucht

04 Aug 2025

Leiter/in für die VHS-Außenstelle Stallwang gesucht

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

Passbilder für Personalausweis und Reisepass In der KW 33 erfolgt in der VG...

Buergerserviceportal

08 Nov 2025
OGV Stallwang - Bayer. Superfood
OGV Stallwang
08 Nov 2025
08:30 - 16:30
Erste-Hilfe-Kurs - TSV Stallwang-Rattiszell
TSV Stallwang-Rattiszell
Stallwang - Feuerwehrhaus
14 Nov 2025
17:00 -
Martinsfest - Kita und Kindergarten
Kita Stallwang
16 Nov 2025
08:00 -
KSK Wetzelsberg-Schönstein - Volkstrauertag
KSK Wetzels
Wetzelsberg
16 Nov 2025
09:30 -
Volkstrauertag - KSK Stallwang-Landorf
KSK Stallwang-Landorf
Kirche und Kriegerdenkmal
22 Nov 2025
OGV Stallwang - Adventkranzbinden

23 Nov 2025
13:30 -
Grasoberlturnier
JU Stallwang-Loitzendorf
Stallwang - Sportheim
25 Nov 2025
19:00 -
Aufstellungsversammlung - CSU Stallwang
CSU Ortsverband Stallwang
26 Nov 2025
19:30 -
VdK - Info-Abend Rente/Pflege
VdK Ortsverband VG-Stallwang
Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne
29 Nov 2025
19:30 -
Christbaumversteigerung KLJB Wetzelsberg
KLJB Wetzelsberg
Wetzelsberg, Sportheim

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung